Rechtsprechung
VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin/Methamphetamin; Konsum belegt durch forensisch-toxikologisches Gutachten; unbewusste Aufnahme von Betäubungsmitteln
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung unbewußter Konsum von Amphetamin/Methamphetamin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04
Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.). - OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05
(Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall; …
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist es unbedenklich, wenn die Behörde bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen regelmäßig den Sofortvollzug anordnet (so OVG Hamburg NJW 2006, 1367). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der …
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01
Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ecstasykonsum ohne …
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (so BayVGH, Beschluss vom 8.3.2006 - 11 CS 05.1572 - ). - VGH Bayern, 19.10.2010 - 11 CS 10.2330
Verlust der Fahreignung wegen Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin; …
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Denn Amphetamine sind im Blut bis zu 48 Stunden nach der Einnahme nachweisbar (vgl. BayVGH vom 19.10.2010, 11 CS 10.2330 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein Kfz geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - VGH Bayern, 16.01.2012 - 11 ZB 11.2169
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums sog. harter Drogen (Amphetamin)
Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 10 S 12.00157
Da Betäubungsmittel sehr kostspielig sind, widerspricht es der Lebenserfahrung, dass Dritte einer Person Betäubungsmittel gegen ihren Willen zuführen, soweit nicht ein nachvollziehbares Motiv für eine solche Handlungsweise aufgezeigt wird (vgl. BayVGH vom 16.1.2012, 11 ZB 11.2169).